1. | | Grundlagen |
| | Satzung
der Schützengilde
Dessau e.V.
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 8. April 2011. |
1.1. | | Beschluss über
die Kategorien und die Höhe der
geltenden Gebühren für die Mitgliedsaufnahme. Beschlossen in der
Mitgliederversammlung am 7. Dez. 2001 |
1.2. | | Beschluss über
die Kategorien und die Höhe der
geltenden Mitgliedsbeiträge. Beschlossen in der Jahreshauptversammlung
am 8.
April 2011. |
| | | |
2. | | Gegenstand |
| | - | Aufnahmegebühr |
| | - | Mitgliedsbeitrag |
| | - | Gemeinschaftsstunden |
| | - | Mitgliederstatus |
| | | |
3. | | Aufnahmegebühr |
3.1. | | Die
Aufnahmegebühren betragen für
Antragsteller zur Mitgliedschaft in die Schützengilde Dessau e.V. |
| | - | Erwachsene | 130,00 € | - | Familienangehörige
1.
Grades von Vereinsmitgliedern | 80,00 € | - | Antragsteller
aus befreundeten
Schützenvereinen | 65,00 € | - | Schüler und
Jugendliche,
ohne eigenes Einkommen | keine Gebühren |
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3.2. | | Die
Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag (auch
anteilig) sind am Tag der vollzogenen Bestätigung des Aufnahmeantrages
durch
den Vorstand vom Antragsteller bar zu zahlen. |
| | | |
4. | | Mitgliedsbeitrag |
4.1. | | Die
Jahresmitgliedsbeiträge sind wie folgt
festgelegt: |
| | - | Vereinsmitglieder
(Vollzahler) | 162,00 € | - | AZUBI,
Studenten,
Schwerbeschädigte, Rentner | 126,00 € | - | Schüler ohne
eigenes
Einkommen | 25,00 € | - | Mitglieder in
ruhender
Mitgliedschaft | 30,00 € | - | Gastmitglieder
aus
befreundeten Vereinen | 25,00 € | - | Mitglieder auf
Probe
(Jugendliche) | 20,00 € |
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4.2. | | Fälligkeit der
Mitgliedsbeiträge. |
| | Der
Jahresbeitrag ist bis
zum 31. März des laufenden Jahres fällig. Er ist auf das Konto der
Schützengilde Dessau e.V. |
| | Volksbank
Dessau e.G. IBAN: DE 74 8009 3574 0001 1720 00
* BIC GENODEF1DS1 |
| | einzuzahlen. |
4.3. | | Ein
Mitglied,
welches mit dem fälligen Jahresbeitrag im Rückstand ist, wird im
zweiten
Quartal schriftlich an die ausstehende Zahlung erinnert.
Wird
danach keine Zahlung
geleistet, kann das säumige Mitglied auf Beschluss des Vorstandes aus
dem
Verein ausgeschlossen werden.
Der
Vorstand hat nach § 5 Abs.4 der beschlossenen
Satzung zu handeln, um Beitragsrückstände auf dem Rechtsweg
einzufordern. |
4.4. | | Bei
persönlichen finanziellen Problemen ist
rechtzeitig, vor dem 31. März des laufenden Jahres, beim Vorstand eine
geänderte Zahlungsmodalität für das Beitragsjahr zu beantragen
(unterjährige
Zahlungsfrist). Unabhängig davon sind 50% des Jahresbeitrages bis 31.
März des
lfd. Jahres zu entrichten. |
4.5. | | Mitglieder
auf
Probe (Jugendliche), zahlen den
Mitgliedsbeitrag mit der Bestätigung ihrer Aufnahme in die Jugendgruppe
und die
schriftliche Einverständniserklärung durch die Sorgeberechtigten. |
4.6. | | Die
Gebühr für
die Teilnahme an einem Lehrgang
zum Abschluss einer Sachkundeprüfung beträgt 100,00 €. Der Betrag ist
vor
Lehrgangsbeginn fällig. |
4.7. | | Der
Verein kann
Umlagen oder sonstige Kosten von den Mitgliedern erheben. Hierüber
entscheidet
die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Umlagen
können für die Finanzierung größerer Reparaturen
oder Erweiterungen der Bausubstanz, zur Deckung eines Defizits oder zur
Abwendung evtl. zu erwartender Schulden eingesetzt werden.
Zur
Leistung einmaliger Umlagen ist eine Zahlungsfrist zu beschließen. |
| | | |
5. | | Gemeinschaftstunden |
5.1. | | Jedes
Mitglied
ist jährlich zur Ableistung von
20 Gemeinschaftsstunden verpflichtet. |
5.2. | | Die geleisteten
Gemeinschaftsstunden sind
nachzuweisen und unverzüglich von einem Zeichnungsberechtigten
quittieren zu
lassen. Nicht nachgewiesene Stunden gelten als nicht geleistet. |
5.3. | | Regelungen der
Abrechnungsmodalitäten der
Gemeinschaftsstunden. |
5.3.1. | | Einsätze zur
Erneuerung oder Erhaltung der
Anlagen, Wartung oder Reparaturen von Ausrüstungsgegenständen: |
| | | Eine
Einsatzstunde = eine
Gemeinschaftsstunde |
5.3.2. | | Einsatz als
Leiter des Schießens (LDS),
Aufsichtshabender und Helfer bei sportlichen Wettkämpfen und im
täglichen
Schießbetrieb: [Nachweis ist
die Eintragung
im Schießleiterbuch (LDS)]. |
| | | Zwei
Einsatzstunden = eine
Gemeinschaftsstunde |
5.3.3. | | Teilnahme an
Veranstaltungen des
Landesschützenverbandes, des ATSB, des Dessauer Stadtschützenbundes und
an
Schützenfesten befreundeter Vereine. |
| | | Je Einsatz =
zwei Gemeinschaftsstunden |
5.3.4. | | Vertretung der
Schützengemeinschaft in der
Landesliga und Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften. |
| | | Je Einsatz =
drei
Gemeinschaftsstunden |
5.3.5. | | Nicht erbrachte
Gemeinschaftsstunden sind
durch Geldleistungen, 5,00 € a Std., auszugleichen. Der Betrag ist gem.
Punkt.
6.1. / 6.2. einzufordern. |
5.3.6. | | Für mehr
geleistete Gemeinschaftsstunden
besteht kein Anspruch
auf Vergütung.
Diese Stunden werden auch nicht im Folgejahr gutgeschrieben. |
5.3.7. | | Im Probejahr
befindliche Jugendliche leisten
keine Gemeinschaftsstunden. |
5.3.8. | | Sachleistungen
und Spenden können in
Abstimmung mit dem Vorstand als Geldleistung (5,00 € a Std.) für
Gemeinschaftsstunden ausgeglichen werden. |
5.3.9. | | Im
Krankheitsfall oder hohem Alter, wenn auch
keine leichten Arbeiten mehr verrichtet werden können, wird auf Antrag
eine
kulante Entscheidung durch den Vorstand getroffen. |
| | | |
6. | | Durchsetzung
der satzungsgemäßen Forderungen des Vereins |
6.1. | | Die dem Verein
zustehenden Mittel aus der
Beitragspflicht, Geldausgleich für nicht erbrachte Gemeinschaftsstunden
oder
Sonderzahlungen nach Beschluss der Mitgliederversammlung, werden nach |
| | | der
Zahlungserinnerung und
der 1. Mahnung |
| | auf dem
Rechtsweg eingefordert. Erinnerung und
Mahnung 2,00 € / 4,00 €. Die Kosten für das Mahnverfahren trägt der
Schuldner. |
6.2. | | In
Folge des
Austritts aus dem Verein bleibt die Beitragspflicht bis Jahresende.
Gleiches
gilt auch für die Ableistung der Gemeinschaftsstunden oder den
Geldausgleich
für nicht erbrachte Arbeiten. |
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7. | | Mitgliederstatus |
7.1. | | Ehrenmitgliedschaft |
| | Die
Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. |
7.2. | | Ruhende
Mitgliedschaft |
| | Diesen
Status erhalten Mitglieder auf schriftlichen Antrag
für max. ein Jahr. Der Beitrag von 30,00€ nach Punkt 4.1. ist mit der
Antragsbestätigung durch den Vorstand sofort fällig.
Im
Status „Ruhende Mitgliedschaft“, sind keine Gemeinschaftsstunden
gefordert. Es
besteht kein Versicherungsschutz. Für Leistungen wie Nutzung der
Anlage, Waffen
oder Ausrüstungen sind die gültigen Gebührensätze zu entrichten. |
7.3. | | Gastmitgliedschaft |
| | Als
Gastmitglieder können Mitglieder aus Vereinen, die dem
Deutschen Schützenbund angehören, aufgenommen werden, wenn sie die
Schützengilde Dessau e.V. im Schießwettkampf auf Ebene der Landesliga
oder als
Teilnehmer an Landes- und Deutschen Meisterschaften vertreten.
Der
Vorschlag für eine Gastmitgliedschaft erfolgt durch den
Vorstandsbereich Schießsport und Wettkämpfe.
Der
Beitrag für eine Gastmitgliedschaft beträgt gemäß Punkt.
4.1. 25,00 € im Jahr.
Gastmitglieder
sind berechtigt die Anlagen der Schützengilde
Dessau e.V. zu Trainingszwecken gebührenfrei zu nutzen.
Die
Mitgliedschaft und die damit verbundenen Berechtigungen
enden mit der Rücknahme der Startberechtigung. Gastmitglieder
leisten keine Gemeinschaftsstunden. |
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Die
Beitragsordnung der
Schützengilde Dessau e.V. wurde vom Vorstand am 09. Mai 2011
beschlossen und
wird ab 01. Januar 2012 in Kraft gesetzt. |
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Vorsitzender
der SGi.
Dessau e.V. | | Schatzmeister
der SGi.
Dessau e.V. | Oberst der
Gilde Klaus
Hiltrop | | Oberstleutnant
der Gilde
Gerhard Klein |
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Beitragsordnung
zum Download
als PDF |
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