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Hausordnung/Informationen |
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Hier finden Sie unsere Hausordnung, Informationen über die Abläufe bei Krankheiten, Unfällen und/oder Beurlaubungen sowie über die Regeln für den Sportunterricht.
Formulare für den Verfahrensablauf
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Für die Unterbringungung von Materialien stehen an unserer Schule Schließfächer zur Verfügung. Diese werden von einer externen Firma angeboten und können über diese angemietet werden. Für den Mietvertrag und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma HESS Schließfächer. |
Krankheit, Beurlaubungen Krankheit Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren, zwingenden Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch (auch per Anrufbeantworter). Nach Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund des Fehlens mit. Beim Auftreten oder beim Verdacht einer übertragbaren meldepflichtigen Krankheit ist der Schule Mitteilung zu erstatten! Schüler können nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig bei der Schule beantragt werden. Beurlaubungen unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien sind im Grunde nicht gestattet und bedürfen einer ganz besonderen Antragsstellung. Bei Kuren reichen Sie bitte die Unterlagen mit ein! |
Sportbefreiung, Unfälle Sportbefreiung Sollten Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, so dürfen Eltern in den ersten zwei Wochen schriftlich um eine Befreiung bitten. Bei längerer Erkrankung/Befreiung ist ein ärztliches Attest notwendig. Unfälle und Unfallmeldungen Sollten sich Schüler während der Schulzeit verletzen, so wird dieser Unfall im Verbandsbuch der gesetzlichen Unfallversicherung vermerkt. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt. Ist in Folge des Unfalls ein Arztbesuch notwendig, sind die Eltern verpflichtet der Schule entsprechende Rückmeldung zu geben. Anschließend meldet die Schule der Unfallkasse Sachsen-Anhalt den Vorgang, um Folgeschäden abzusichern. |
Regeln für den Sportunterricht Das Tragen jeglichen Schmucks ist im Sport- und Schwimmunterricht nicht erlaubt. Das Abkleben (z.B. von Ohrringen) ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf einer schriftlichen Erklärung der Eltern, dass sie dafür die Verantwortung übernehmen. Ansonsten darf das Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen. Leitungsnachweise können dann mit der Note 6 bewertet werden. Wir weisen darauf hin, dass das Stechen von Ohrlöchern zu Beginn der Sommerferien erfolgen sollte. |
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GS "Ziebigk"
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