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Eltern
Beim ersten Elternabend des ersten und dritten Schuljahres werden in jeder Klasse vier Personen aus dem Kreis der anwesenden Eltern zum Elternvertreter gewählt: Vorsitzender und Stellvertreter der Klassenelternschaft, sowie zwei Elternvertreter für die Klassenkonferenzen; der Vorsitzende der Klassenelternschaft ist Mitglied im Schulelternrat. Die gewählten Vertreter nehmen die Interessen der Eltern ihrer Klasse wahr; der Vorsitzende lädt zu Klassen-Elternabenden, welche folgende Themen haben können:
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