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Die Aufgaben des Kinderparlaments sind unter Anderem:
- Mitbestimmung über das Leben im Hort,
- Ereignisse und Probleme im alltäglichen Miteinander erörtern,
- Interne Veranstaltungen anregen, planen und mitgestalten,
- Anschaffungswünsche und Verbesserungsvorschläge prüfen,
- Mitbestimmung bei Regeln für das Zusammenleben im Hort.
- Repräsentation des Hortes
Die gewählten Mitglieder sind:
Klasse 2: Helena & Vanessa U.
Klasse 3: Maria & Ben
Klasse 4 Hanna & Pia
Claudia Zietz (Alterspräsident)
Zusammenarbeit mit den Eltern
Elternarbeit ist ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Eltern sind für uns wichtige
Ansprechpartner, auf deren Hilfe wir hoffen und angewiesen sind.
Es ist unser vorrangiger Auftrag im Rahmen der Elternarbeit, eine positive Beziehung
zwischen Elternhaus und Hort aufzubauen, um eine Zusammenarbeit zum Wohle
unserer Kinder zu gewährleisten. Dies ist jedoch nur durch gegenseitiges Vertrauen,
Offenheit, Ehrlichkeit und einen freundlichen Umgang miteinander möglich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Elternarbeit, diese sind
Elternabende zur Information
Elterngespräche als Beratung, Hilfe und zur Konfliktbewältigung
Tür - und Angelgespräche
Angebot zur Elternsprechstunden, einmal im viertel Jahr, mit den Erzieherinnen und/
oder Hortleitung
Information durch Elternbriefe
Wandtafeln zur Information und Darstellung der Arbeit
Elternmitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Festen,
Großelternnachmittage, Frühjahrsputz usw.
Der Hort versteht sich als Ergänzung zur Familie, und zwar insbesondere aufgrund
seines sozialpädagogischen Auftrages. Diesem widerspricht jedoch, dass sich viele
Eltern von den auf die schulische Entwicklung ihrer Kinder bezogenen Aufgaben
entlasten wollen und deshalb die Verantwortung für Hausaufgaben, Schulerfolg usw.
auf den Hort übertragen. Dadurch wird der Hort in eine Rolle gedrängt, der er nicht
gerecht werden kann und die mit seinem pädagogischen Auftrag nicht übereinstimmt.
Deshalb müssen wir im Rahmen der Elternarbeit die Funktionen von Hort und
Familie immer wieder klar voneinander trennen, um den Eltern ihre Verantwortung
bewusst zu machen.
Zusammenarbeit mit der Schule
Da wir ausschließlich Kinder aus der Grundschule Kochstedt „An der Heide“ in
unserer Einrichtung betreuen, findet eine enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung,
Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern statt.
Die gemeinsame Unterbringung von Schule und Hort in einem Haus bürgt für unsere
Arbeit viele Vorteile.
Sowohl die Mitarbeiter des Hortes als auch den Lehrkräften ist es wichtig die
pädagogische Arbeit aufeinander abzustimmen, so können wir den Kindern einen
verlässlichen Orientierungsrahmen geben.
Dieses erreichen wir, in dem sich die Schul- und die Hortleitung einmal wöchentlich
zu einem Gespräch treffen. Dabei werden alle aktuellen Anliegen und Fragen geklärt.
Um einen guten Informationsstand zu fördern, werden alle für beide Einrichtungen
bedeutsamen Termine mitgeteilt.
Die Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Erzieher tauschen sich bei Bedarf über
einzelne Kinder oder bei der Klärung anstehenden Problemen aus. So sind wichtige,
schnelle Absprachen jederzeit möglich.
Die Schul – und Hortleitung sowie alle Mitarbeiter des Hauses stimmen ihre
Zusammenarbeit auch z. B. in Bezug auf die Hausaufgabenerledigung ab, über
gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten oder Material.
Die Schule und der Hort in Kochstedt sind bemüht, gemeinsam einen Weg zum
Wohl unser Kinder zu gehen, was auch für die Eltern sehr wichtig ist, wenn man
zusammen ein Ziel verfolgt.
Auch die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Höhepunkte ( Tag der
offenen Tür, Kennenlerntage, Adventsmarkt usw.,) haben wir im letzen Jahr mit
aufgenommen. So entstand eine gegenseitige Vertrauensbasis, von der beide
Seiten profitieren.
Zusammenarbeit mit dem Elternkuratorium
Das Elternkuratorium soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und Hort sein, sie
unterstützen die Eltern als auch das Hortteam. Sie vertreten die Belange der Eltern
und Kinder und ziehen zu zur aktiven Beteiligung heran.
Der Hortelternrat ermutigt die Eltern Vorschläge, Wünsche und Kritik einzubringen.
Desweiteren finden regelmäßige Treffen mit der Leitung und den Erziehern statt, um
wichtige Absprachen zu treffen, sich gegenseitig über Vorhaben zu informieren und
um die Interessen der Eltern zu vertreten.
Das Elternkuratorium hilft und unterstützt den Hort bei der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung verschiedener Höhepunkte im Hort.
Hausordnung Hort
Öffnungszeiten:
Späthort 13.00 - 17.30 Uhr
( bei Bedarf bis 18.00 Uhr )
Ferienzeit: 6.00 – 17.00 Uhr
Die Öffnungszeiten können nach Vorliegen der Ferienzettel auch ver-
ändert werden.
Das Betreten und Verlassen des Hortes ist, während der gesamten
Öffnungszeit, nur durch den Horteingang auf der Rückseite des
Schulhofes erlaubt.
Aufnahme:
Schulzeit: Frühhort 6.00 - 7.30 Uhr
Im Hort können Kinder im Alter von 5-12 Jahren betreut werden,
dazu muss ein vom Behindertenverband schriftlich bestätigter
Betreuungsvertrag vorliegen.
Aufsicht und Haftung:
Die Aufsicht der Erzieherinnen für die Hortkinder beginnt mit der
Übernahme der Kinder durch die Erzieherin um 13.00 Uhr in der
Betreuungseinrichtung/ Hort und endet mit dem berechtigten Verlassen
des Hortes durch das Kind. Das Hortkind meldet sich täglich bei ihrer
Erzieherin an, bzw. ab und legt ihr vorhandene Vollmachten vor.
Bei Abholung durch Nichterziehungsberechtigte muss eine Vollmacht
der Eltern mit Datum und Unterschrift vorliegen. Das Verlassen des
Hortes ohne Begleitung bedarf einer schriftlichen Mitteilung mit Datum
und Unterschrift der Eltern. Telefonische Absprachen können aus
aufsichtspflichtigen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Während des Besuches des Hortes und auf dem Weg von und zur
Einrichtung sind die Kinder durch die Unfallkasse Zerbst versichert. Bei
auftretenden Wegeunfällen sind die Leiterin oder Erzieherinnen sofort über
den genauen Sachverhalt zu informieren.
Wenn Kleidung gestohlen wird, verloren oder sonst abhanden
kommt oder eine Beschädigung durch Dritte vorliegt, übernimmt der
Behindertenverband keine Haftung. Persönliche Gebrauchsgegenstände
dürfen nur insoweit mitgebracht werden, wie dies üblich im Rahmen
der Benutzung der Einrichtung ist. Eine Haftung seitens des
Behindertenverbandes wird hierfür ebenfalls nicht übernommen.
Das Tragen von Schmuck erfolgt in Eigenverantwortung der Eltern.
Wird Schmuck gestohlen, verloren oder kommt er sonst wie abhanden
oder liegt eine Beschädigung durch Dritte vor bzw. bei auftretenden
Verletzungen der Kinder oder dritter Personen durch das Tragen des
Schmuckes wird durch den Behindertenverband ebenfalls keine Haftung
übernommen. Hochwertige Schmuckgegenstände dürfen nicht getragen
werden.
Mitverantwortung der Eltern:
Über den Wechsel der Wohnung, sowie Änderungen von Telefonnummern
dienstlich und privat sind die Leiterin des Hortes oder die Erzieherinnen
unverzüglich zu informieren.
Bei Übergabe und bei Abholung der Kinder durch die
Erziehungsberechtigten oder eine andere bevollmächtigte Person, haben
sich diese grundsätzlich an die Erzieherin zu wenden.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder dahingehend zu belehren, dass sie
den Hort nicht unerlaubt verlassen dürfen. Alle wichtigen Mitteilungen,
welche Änderungen in der täglichen Betreuung des Kindes betreffen, sind
der Leiterin oder Erzieherin rechtzeitig mitzuteilen (z.B. eher nach Hause
gehen, an einem Tag den Hort nicht nutzen usw.)
Erkrankung des Kindes:
In der Einrichtung werden Medikamente durch das pädagogische Personal
nur auf schriftliche Anweisung des Arztes verabreicht. Diese müssen mit
Namen, Dosierung und Zeitangabe versehen sein.
Wenn Kinder selbständig vom Arzt verordnete Medikamente einnehmen
sollen, sind die Eltern verpflichtet, die Erzieherin darüber in Kenntnis zu
setzen.
Die Eltern sind laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet,
Infektionskrankheiten ihres Kindes oder eines anderen Familienmitgliedes
unverzüglich der Leiterin zu melden.
Bei auftretenden Unpässlichkeiten des Kindes (Durchfall, Fieber usw.)
werden die Eltern sofort telefonisch informiert. Bei Unfall wird in der
Einrichtung sofort 1. Hilfe geleistet (Durchgangs- ärztl. Chirurgie, bzw.
Notarzt) und schwerer Erkrankung des Kindes der Arzt aufgesucht. Die
Kosten für den Krankentransport übernehmen die Eltern.
Elternarbeit:
Probleme, Wünsche und Hinweise der Eltern bei der Betreuung ihrer
Kinder können im Gespräch mit den Erzieherinnen und der Leiterin
angesprochen werden. Gemäß § 19 KiFöG, sind die gewählten
Elternvertreter ebenfalls Ansprechpartner der Eltern.
Im laufenden Jahr werden Elternversammlungen und Elternsprechtage (1x
im 1⁄4 Jahr) durchgeführt. Um eine gute Zusammenarbeit zwischen Hort
und Eltern zu erreichen, werden die Eltern gebeten, alle Aushänge zu
beachten und regelmäßig die Elternversammlungen zu besuchen.
Allgemeines:
Die Hausordnung der Schule ist einzuhalten.
Sprechzeiten der Leiterin können in persönlicher Absprache vereinbart
werden.
Bei Nichtinanspruchnahme oder minimaler Auslastung in den Ferien,
kann in Absprache mit den Kuratorien während der Ferienzeit der Hort
geschlossen werden oder eine Zusammenlegung von Hort an der
GS „Geschwister Scholl“ erfolgen.
Das Hausrecht wird durch die Leiterin, Frau Corinna Jünemann, vertreten.
Behindertenverband Dessau e.V.
Aufgaben und Ziele des Hortes
Neben der Schule und dem Elternhaus ist der Hort ein eigenständiger Bereich.
Der Hort ist eine Einrichtung zur Betreuung, Bildung und Erziehung im Alter von 5
bis 12 Jahren, sie soll familienergänzend und unterstützend sein.
Der Hort ist ein Ort an dem sich die Kinder wohlfühlen können, an dem sie
Sicherheit erfahren und stets willkommen sind. Er trägt zum Ausgleich sozialer
Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigung bei. Der Hort stellt als
freizeitpädagogische Einrichtung Entspannung und Ausgleich zur Schule dar,
ohne jedoch die Schule als solches ganz auszuklammern, denn beides gehört
zum Lebensbereich unserer Kinder. Er ist Lebensraum und Lebensstätte des
Zusammenlebens, vermittelt soziale Kontakte und Erfahrungen.
Er schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben und verantwortlich zu
handeln, so dass die Kinder ganz individuell ihren Bedürfnissen nachgehen können.
Hier im Hort werden die Kinder umsorgt, finden Freunde, können entsprechend ihrer
Interessen tätig werden und unter verschiedenen Freizeitangeboten auswählen.
Indem die Kinder ihren Freiraum selbst gestalten und organisieren, sind sie damit
auch für ihr Handeln verantwortlich. Sie treffen ihre Entscheidungen selbst und
fördern somit ihr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen.
Ziel ist es unsere Kinder zu lebenstüchtigen und lebensfrohen, gesellschaftsfähigen
und eigenverantwortlichen Menschen zu erziehen.
Desweiteren legen wir einen großen Wert, auf einen gewaltfreien, hilfsbereiten und
höflichen Umgang der Hortkindern untereinander und zu den Erwachsenen.
Wir Erzieher wollen dabei Anleiter, Begleiter, Beobachter oder Impulsgeber
sein.
Wir möchten den Kindern unter Freunden und Gleichaltrigen, die Möglichkeit geben, sich im Hort frei zu entfalten und sich vom stressigen Schulalltag zu erholen. Wir bieten den Schülern vielfältigste Angebote damit sie ganz individuell ihren Interessen nachgehen können und nach ihren Bedürfnissen ihren Nachmittag gestalten.Unsere Einrichtung befindet sich im Gebäude der Grundschule „An der Heide“ im Ortsteil Kochstedt, der Doppelstadt Dessau-Roßlau.
Das Gebäude liegt an einer verkehrsberuhigten Straße in einem ruhigen Wohngebiet. Der Hort profitiert von der nahen Anbindung an den öffentlichen Busverkehr, die Bushaltestelle ist in nur 5 Minuten Fußweg zu erreichen. Bei der Anfahrt mit dem PKW sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Das Gebäude wurde saniert und im August 2010 an die die Schule übergeben. Mit dem Umzug der Grundschule Mosigkau nach Kochstedt und somit auch des Hortes, ist die Einrichtung nicht mehr Nebenstelle der Kita in Mosigkau, sondern eigenständiger Betrieb des Behindertenverbandes.
Der Hort ist eine pädagogische Freizeiteinrichtung und laut des Kifög des Landes Sachsen – Anhalt für die Früh – und Nachmittagsgestaltung, sowie Betreuung und Gestaltung der Ferien, von Schulkindern im Alter von 5 – 12 Jahren verantwortlich. Ohne jedoch die Schule als solche und speziell die Erledigung der Hausaufgaben ganz auszuklammern, denn beides gehört zum Lebensbereich unserer Kinder.
Unsere Einrichtung verfügt über ein großzügiges Außengelände mit Sandkästen, Spielgeräten, Tischtennisplatten, Bolzplatz und Kletterhügel.Wir Erzieher des Hortes in Kochstedt begleiten die Kinder durch die Zeit der Grundschule, sind Gesprächspartner, Zuhörer und geben Hilfe bei großen und kleinen Fragen und Problemen der Kinder. Der Hort ist ein Ort an dem sich die Kinder wohl fühlen können, an dem sie Sicherheit erfahren und stets willkommen sind.
Horterziehung in Kochstedt bedeutet darum, eine glaubwürdige und verlässliche personale Bindung zu den Kindern herzustellen, die getragen wird von gegenseitiger Wertschätzung.
Der Hort in Kochstedt gibt den Kindern Raum und Gelegenheit zum Toben, Spielen, Aktiv sein, Streiten, Fantasieren, Erforschen, sich Auseinandersetzen, Begreifen und Erforschen und vielem mehr.
Hier dürfen sie einfach Kind sein!
Das Hort Team
Hortleitung: Corinna Jünemann
Stellvertretung: Claudia Zietz
verantwortlich für
Klasse 1a & 1c Kristin Siano
Klasse 1b & 1c Hilde Weinelt
Klasse 2a Jörg Berger
Klasse 2b Claudia Zietz
Klasse 3 Cordula Bringezu
Klasse 3/4 Heike Baes
Corinna Jünemann
Das Elternkuratorium stellt sich vor:
Vorsitzende | ||
Frau Hartig | Klasse 4a | 0340.514461 |
Stellvertretende | ||
Frau Bleigel | Klasse 4c | 0178.1677074 |
weiter Mitglieder | ||
Frau Zellner | Klasse 4a | 0340.512587 |
Herr Kaiser | Klasse 4a | 0177.7045567 |
Ferienordnung für das Schuljahr 2015/2016
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag | ||
Herbstferien | Samstag |
17.10.2015 | Samstag | 24.10.2015 |
Weihnachtsferien | Montag | 21.12.2015 | Dienstag | 05.01.2016 |
Winterferien | Montag | 01.02.2016 | Mittwoch | 10.02.2016 |
Osterferien | Donnerstag | 24.03.2016 | ||
Pfingstferien | Freitag | 06.05.2016 | Samstag | 14.05.2016 |
Sommerferien | Montag | 27.06.2016 | Mittwoch | 10.08.2016 |
Bewegliche Ferientage | 0 |
Weitere Regelungen
Unterrichtsbeginn | Donnerstag | 27.08.2015 | |
Tag der Einschulung | Samstag | 29.08.2015 | |
Ende des Schulhalbjahres | Freitag | 29.01.2016 | |
Ausgabe der Zeugnisse | zum Schulhalbjahr | Freitag | 29.01.2016 |
zum Schuljahresende | Freitag | 24.06.2016 |
An der Heide können unsere Schüler ...
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Bildungskonzept
Wir beraten Eltern und Erzieher
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Wir erfassen die Lernausgangslage |
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Wir führen regelmäßig Team- |
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Wir arbeiten eng mit den Eltern
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Seit dem Jahr 2009 sind wir als Grundschule im Land Sachsen-Anhalt
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Begabtenförderung
Schulisch
- Korrespondenzzirkel
- Mathematik-Olympiade
- Conversationcours English
- Lesewettbewerb
- Experimentier-Club
- Schach-Club
Außerschulische Projekte
- des Gymnasiums „Philantropinum“
- der Anhaltinischen Landesbücherei
- der Hochschule Anhalt
- des Anhaltischen Theaters Dessau
- im Rahmen des IBA-Stadtumbau:
„Städte sehen lernen – Stadtdetektive unterwegs“
Hausordnung
Die Schule ist ein Ort des Lernens. Damit der Schulbetrieb ruhig und geordnet ablaufen kann, sollten sich alle Beteiligten (Schüler und Lehrer) an bestimmte Regeln halten. Deshalb ist eine Hausordnung notwendig.
1. Die Grundschule "An der Heide" ist von 7:30 - 13:00 Uhr geöffnet.
Die Schüler betreten und verlassen das Schulgebäude durch den hinteren
Eingang, der von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet ist.
Die Kinder, die den Frühhort besuchen nutzen den gesonderten Horteingang.
Der Haupteingang des Schulgebäudes ist von 6:45 Uhr bis 7:30 Uhr für die
Lehrer geöffnet.
2. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt geregelt:
Stundenzeiten Klassenstufe 1: | ||||||
1. Stunde | 7:30 Uhr | - | 8:15 Uhr | danach Früstückspause | ||
2. Stunde | 8:25 Uhr | - | 9:10 Uhr | danach Hofpause | ||
3. Stunde | 9:30 Uhr | - | 10:15 Uhr | danach kleine Pause | ||
4. Stunde | 10:20 Uhr | - | 11:05 Uhr | danach Essenpause | ||
5. Stunde | 12:00 Uhr | - | 12:45 Uhr | |||
Stundenzeiten der Klassenstufen 2 bis 4: | ||||||
1. Stunde | 7:30 Uhr | - | 8:15 Uhr | danach Früstückspause | ||
2. Stunde | 8:25 Uhr | - | 9:10 Uhr | danach Hofpause | ||
3. Stunde | 9:30 Uhr | - | 10:15 Uhr | danach kleine Pause | ||
4. Stunde | 10:20 Uhr | - | 11:05 Uhr | danach Essenpause der Klassenstufe 3 & 4 | ||
5. Stunde | 12:00 Uhr | - | 12:45 Uhr | danach Essenpause der Klassenstufe 2 | ||
6. Stunde | 12:30 Uhr | - | 13:15 Uhr |
3. Während der gesamten Öffnungszeit der Grundschule verlassen die Schüler
nicht unerlaubt das Schulgelände.
4. Das Fahrradfahren ist wegen der Unfallgefahr auf dem Schulhof
nicht gestattet. Die Fahrräder sind im Fahrradstand abzustellen. Hierzu ist
die Erlaubnis des Schulleiters notwendig. Die Fahrräder sind anzuschließen.
5. Der Aufenthalt am Fahrradstand ist in den Pausen nicht gestattet.
6. Außerschulische Veranstaltungen auf dem Schulgelände sind durch den
verantwortlichen Lehrer beim Schulleiter anzumelden und bedürfen der
Genehmigung.
7. Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung.
Die Schüler können in dieser Zeit die Angebote der pädagogischen
Mitarbeiter nutzen. Jeder verhält sich so, dass Unfälle vermieden werden.
8. Während der Hofpause können der Schulhof, die Sandkästen und die Wiese
in Abhängig von der Jahreszeit benutzt werden.
Ein Aufenthalt hinter der Weitsprunganlage, zwischen Bäumen und Hecken,
sowie auf Rabatten ist nicht gestattet.
9. Wird wegen schlechtem Wetter abgeklingelt,halten sich die Schüler in dem
Raum auf, in welchem die nachfolgende Unterrichtsstunde stattfindet.
Die Aufsicht führt die, für die nachfolgende Stunde verantwortliche
Lehrerin. Sportschüler werden vom Klassenraum abgeholt oder warten im
Foyer.
10. Im Schulgebäude ist das Rennen und Ballspielen nicht gestattet. Es ist
aufeinander Rücksicht zu nehmen.
11. Während dem Unterricht sind elektrische Geräte (Handy, Gameboy, etc)
auszuschalten.
12. Jeder Schüler hält seinen Platz im Klassenraum sauber und ordentlich.
13. Die Schulmöbel und Unterrichtsmittel sind von den Schülern sorgfältig zu
behandeln und vor mutwilligen Beschädigungen zu schützen.
14. Buch-Freiexemplare sind mit einem Umschlag, der dem Namen des Schülers
trägt, zu versehen.
15. Die Klassen- und Notenbücher sind wichtige Schuldokumente. Daher sind sie
besonders sorgsam zu behandeln.
16. Die Frühstücksmilch wird in der Frühstückspause getrunken.
14. Die Pausenzeiten zur Mittagsverpflegung sind unter Punkt 2 geregelt.
Die Aufsichtspflicht ist gewähleistet.
15. Die Turnhalle ist nur unter Aufsicht zu benutzen.
16. Die Bus-Kinder sammeln sich 12:55 Uhr bzw. 13:30 Uhr.
Sie gehen in Begleitung eines pädagogischen Mitarbeiters geordnet zum Bus
und steigen dort ruhig ein.
Abfahrtszeiten der Busse nach Mosigkau:
Schulbus: 13:05 Uhr
Linienbus: 13:40 Uhr
gez. A. Ebert
-Schulleiterin-
Impressum:
Betreiber:
Grundschule "An der Heide"
Winklerstraße 4
06847 Dessau-Roßlau
verantwortlich für den Inhalt (Schule)
Frau Ebert - Schulleiterin
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verantwortlich für den Inhalt (Hort)
Frau Jünemann - Hortleiterin
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Redaktion:
Frau Richter (TR), Frau Jünemann (CJ), Herr Rößler (FRD)
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Webmaster:
Herr Rößler
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24. September 2015 - FRD
Alle Kinder sollen glückslich sein...
Schade - aber so ist es manchmal im Leben.
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann geh'n!
Irgendwo im Internet gibt es eine neue Seite der Grundschule.
Leider hielt es die Schulleitung nicht für nötig,
mich als Administrator dieser Seite davon in Kenntnis zu setzen.
Ich danke allen Lesern für Ihre Treue in den letzten 5 Jahren.
Alles Gute für die Zukunft wünscht Ihnen ihr trauriger Admin.
25. November 2014 - Annett Ebert
Lese-Krone Sachsen Anhalt 2014
Sina hat den 2. Platz!!!
18. Oktober 2013 - Ebert
Tag der Zahngesundheit im Kariestunnel
11. April 2014 - Richter
Projekttage 2013/2014 - Kinder aus aller Welt
23. April 2014 - Hortteam
Oma und Opa Tag im Hort
12. Dezember 2013 - Richter
Wir pflanzen einen Baum
12.März 2014 - Ebert
Känguru der Mathematik 2014
01. Dezember 2013 - Richter
Adventssingen
12.März 2014 - Richter
Schlafmützenball 2014
15. Dezember 2013 - Richter
Champion auf zwei Rädern
10. Februar 2014 - Ebert
Unsere neues Klettergerüst
15. Dezember 2013 - Richter
Auszeichnung für besonderen Fleiß
Hortteam
Winterferien 2013
16. Juni 2013 - FRD
PzArtBtl 215 und sein taktisches Zeichen
|
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07. Juni 2013 - Ebert
Unser neuer Spielzeugcontainer
07. Juni 2013 - Ebert
Wichtige Informationen zur Hochwassersituation in Dessau
17. September 2012 - FRD
Hurra, es gibt kostenloses Schulobst
29. September 2012 - Claudia Zietz
Kinderparlament
12. Juli 2012 - Claudia Zietz
Fussballturnier
12. Juli 2012 - Claudia Zietz
Kindertag im Hort
Juni 2012 - FRD
Die Eichenprozessionsspinner sind los ...
Weitere Information können dem Merkblatt entnommen werden.
15. Mai 2012 - FRD
Unsere Rektorin hat Geburtstag ...
Die Schüler und Lehrkräfte wünschen zum Feste nur das Allerbeste.
15. September 2011 - FRD
Begabungsfördernder Lernbegleiter
16. Juli 2012 - FRD
Verabschiedung unserer Rektorin Frau Fleischer
September 2010 - FRD
Wohlfühlschule mit leistungsorientierter Förderung
8. September 2010 - FRD
Mit Beginn des Schuljahres öffneten sich für die Grundschüler aus Kochstedt und Mosigkau
die Türen zu ihren neuen Schule.
24. August 2011 - Corinna Jünemann
Oma-Opa-Tag im Hort
06. Juli 2011 - Corinna Jünemann
Sommerfest
September 2010 - FRD
Die Pädagogen und Mitarbeiter stellen sich vor.
wann:
Mittwoch von 13:45 Uhr bis 14:30 - 14 tägig
wo:
verantwortlich:
Jörg Berger
wann:
Freitag von 13:30 Uhr bis 15:00
wo:
verantwortlich:
Kristin Siano
wann:
Montag von 13:30 Uhr bis 14:30
wo:
Musikraum
verantwortlich:
Cordula Bringezu
Um bei Veranstaltungen mitwirken zu können, wird eine längerfristige Teilnahme angestrebt.
wann:
Dienstag von 13:30 Uhr bis 14:30
wo:
verantwortlich:
Schach-Lehrer Herr Oswald
wann:
Mittwoch von 13:30 Uhr bis 14:30
wo:
verantwortlich:
Sebastian Lang
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig,
deshalb ist eine Anmeldung beim Veranstalter notwendig.
wann:
Dienstag von 13:30 Uhr bis 14:30, alle 3 bis 3 Wochen
wo:
verantwortlich:
Heike Baes
wann:
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30
wo:
verantwortlich:
Martina Gürtler -ehrenamtlich-
wann:
Dienstag von 13:30 Uhr bis 14:30
wo:
verantwortlich:
Hilde Weinelt
Um bei Veranstaltungen mitwirken zu können, wird eine längerfristige Teilnahme angestrebt.